Nothalt bei Störung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus RailRoad&Co.-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K (Sanftes Anfahren)
Zeile 16: Zeile 16:
* Nach Behebung der Störung (hierbei bei Bedarf den Menübefehl Start Sperren verwenden) einfach auf den '''grünen Pfeil''' klicken und die nachfolgende Frage nach Wunsch beantworten.
* Nach Behebung der Störung (hierbei bei Bedarf den Menübefehl Start Sperren verwenden) einfach auf den '''grünen Pfeil''' klicken und die nachfolgende Frage nach Wunsch beantworten.


=== Sanftes Anfahren ===
Anstatt nach dem Einfrieren den Betrieb gleich abrupt wieder mit dem grünen Pfeil fortzusetzen, drückt man noch während des Einfrierens die '''rote Hand''' (Nothalt). Erst danach den '''grünen Pfeil''' drücken, die nachfolgende Frage nach Wunsch beantworten und die Züge fahren ebenso sanft an, wie beim Start von Zugfahrten während des normalen Betriebs.





Version vom 19. November 2023, 16:44 Uhr

Verwendung
thumbs


Nothalt

Sanfter Nothalt

Einen großen Programmieraufwand muss man nicht betreiben, um für den Fall einer Störung einen Taster für sanften Nothalt mit Wiederanlauf nach deren Behebung einzurichten.

Nothalt bei Störung

Herr Freiwald beschreibt das Vorgehen im Forum:

  • Taster mit Systemoperation Alle Züge anhalten mit der gewünschten Verzögerung von x Sekunden.
  • Danach Operation für Ablaufsteuerung Verzögerung mit x Sekunden.
  • Danach Systemoperation Stop System.
  • Nach Behebung der Störung (hierbei bei Bedarf den Menübefehl Start Sperren verwenden) einfach auf den grünen Pfeil klicken und die nachfolgende Frage nach Wunsch beantworten.


Sanftes Anfahren

Anstatt nach dem Einfrieren den Betrieb gleich abrupt wieder mit dem grünen Pfeil fortzusetzen, drückt man noch während des Einfrierens die rote Hand (Nothalt). Erst danach den grünen Pfeil drücken, die nachfolgende Frage nach Wunsch beantworten und die Züge fahren ebenso sanft an, wie beim Start von Zugfahrten während des normalen Betriebs.


Weblinks


-- Uslex (Diskussion) 20:32, 18. Nov. 2023 (UTC)